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   OLG Bremen, 02.01.2001 - 2 W 135/2000   

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https://dejure.org/2001,12174
OLG Bremen, 02.01.2001 - 2 W 135/2000 (https://dejure.org/2001,12174)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.01.2001 - 2 W 135/2000 (https://dejure.org/2001,12174)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Januar 2001 - 2 W 135/2000 (https://dejure.org/2001,12174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitgegenstand; Erledigung; Hauptsache; Kosten; Versäumnisurteil

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 331 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1 § 331 Abs. 1
    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung - Erledigungsfeststellung durch Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.07.1993 - 17 W 145/93

    Streitwertbestimmung bei einseitiger Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2001 - 2 W 135/00
    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht im Wege eines Versäumnisurteils feststellt, dass der Rechtsstreit erledigt ist (anders OLG Köln MDR 1995, 103 und OLGR 1997, 120).

    Die von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschlüsse vom 14. Juli 1993 - 17 W 145/93 - MDR 1995, 103 - und vom 16. Dezember 1996 - 27 W 21/96 - OLGR 1997, 120 -) vermögen deshalb nicht zu überzeugen, weil sie sich maßgeblich auf den Umfang der vom Gericht anzustellenden Prüfung stützen, denn das beantragte Versäumnisurteil habe nur ergehen können, nachdem festgestellt worden sei, dass die Klage nicht von Anfang an unzulässig oder unbegründet gewesen sei.

  • OLG Rostock, 07.08.1996 - 2 U 60/95

    Welche Vergütung des Architekten für einen Vorhaben- und Erschließungsplan?

    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2001 - 2 W 135/00
    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht im Wege eines Versäumnisurteils feststellt, dass der Rechtsstreit erledigt ist (anders OLG Köln MDR 1995, 103 und OLGR 1997, 120).

    Die von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschlüsse vom 14. Juli 1993 - 17 W 145/93 - MDR 1995, 103 - und vom 16. Dezember 1996 - 27 W 21/96 - OLGR 1997, 120 -) vermögen deshalb nicht zu überzeugen, weil sie sich maßgeblich auf den Umfang der vom Gericht anzustellenden Prüfung stützen, denn das beantragte Versäumnisurteil habe nur ergehen können, nachdem festgestellt worden sei, dass die Klage nicht von Anfang an unzulässig oder unbegründet gewesen sei.

  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2001 - 2 W 135/00
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH JurBüro 1982, 1242 = ZIP 1982, 745) den Standpunkt, dass auch bei sog. einseitiger Erledigungserklärung, d.h. einer vom Kläger abgegebenen Erklärung, die Hauptsache sei erledigt, der der Beklagte entweder ausdrücklich widerspricht oder zu der er sich - wie hier - nicht äußert, der Streitwert sich seit dem Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärung nur nach den bis dahin entstandenen Kosten bemisst (z. B. Beschluss vom 19. Juni 1986 - 2 W 59/86; Beschluss vom 5. Mai 1971 - 2 W 38/71 mit Nachweisen).
  • OLG Köln, 16.12.1996 - 27 W 21/96
    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2001 - 2 W 135/00
    Die von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschlüsse vom 14. Juli 1993 - 17 W 145/93 - MDR 1995, 103 - und vom 16. Dezember 1996 - 27 W 21/96 - OLGR 1997, 120 -) vermögen deshalb nicht zu überzeugen, weil sie sich maßgeblich auf den Umfang der vom Gericht anzustellenden Prüfung stützen, denn das beantragte Versäumnisurteil habe nur ergehen können, nachdem festgestellt worden sei, dass die Klage nicht von Anfang an unzulässig oder unbegründet gewesen sei.
  • OLG Bremen, 03.10.1989 - 1 W 50/89

    Nachweis der Zustellung der mit einer Vollstreckungsklausel versehenen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2001 - 2 W 135/00
    Diese Rechtsansicht wird von den anderen Senaten des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen geteilt (so schon Beschluss vom 28. September 1969 - 1 W 50/89 - ; jüngst Beschluss vom 11. Juni 1998 - 5 U 6/98 - ).
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